Privatgutachten / Expertisen

Privatgutachten / Expertisen
 - Analyse und Kritik familienrechtlicher Sachverständigen-Gutachte
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Die Güte vieler "familienpsychologischer" Gutachten ist leider weiterhin, trotz sogenannter Qualitätsoffensive der Bundesregierung, suboptimal. Die Gründe sind vielfältig und werden sich mittels der stattfinden Qualitätsdebatte, welche wohl eher die Interessen der Berufsverbände befördert(e), eher nicht beheben lassen. Bislang (Jan. 2023) fehlt jeder Nachweis, dass die "Qualitätsoffensive" aus dem Jahr 2016 positives bewirkt hat. Teilweise positiv wirken sich nach meinem Eindruck Bemühungen der Qualifizierung von Familienrichtern aus.


Seit 2007 erarbeite ich Expertisen (Gutachtenkritik bzw. ein Gutachten zum Gutachten), häufig sehr erfolgreich mit schwerwiegenden Argumenten auch zu Gutachten von häufig nachgefragten oder fachlich besonders ausgewiesenen Sachverständigen. So z.B.:

  • Prof. Dr. Reinmar du Bois, Gutachtenstelle Stuttgart GmbH.
  • Dr. Eginhardt Walter und Dr. Rainer Balloff, Institut für Gericht & Familie Service GbR (IGF), Berlin.
  • zu zahlreichen Gutachten der Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie (GWG), Dr. Dr. Josef Salzgeber, München.
  • Prof. Dr. Heinz Kindler, PGB Regensburg und München.
  • Dipl.-Psychologe Thomas Busse - ich dachte eigentlich, dass er sich nach vehementer Kritik an seinen Gutachten bereits in die Alterruhe begeben hat.


Vorliegende Gutachten kann ich zumeist innerhalb von  ca. 2 bis 4 Wochen prüfen. Das Augenmerk liegt wesentlich auf der Qualität des Beweisbeschlusses (ggf. auch des bisherigen Verfahrensverlaufs), der methodischen Umsetzung der Untersuchung durch den Sachverständigen, der Analyse bzw. Prüfung der Befunde und wesentlicher Argumentationslinien sowie der Plausibilität der Beantwortung der gerichtlichen Fragestellung. Auch formale Kriterien, etwa entsprechend der Empfehlung "Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht", können relevant sein. Sofern möglich, leite ich eigene Vorschläge zur weiteren Verhandlung der Familienangelegenheit ab.

Meine Expertisen gehen über sogenannte "methodenkritische Stellungnahmen" hinaus - und fokussieren vielmehr inhaltskritisch auf  Schlussfolgerungen (Befunde) und abgeleiteten Empfehlungen (Beantwortung der Beweisfragen) der Gutachten.


Zur Information: Das von einer Partei auf ein gerichtlich eingeholtes Gutachten vorgelegte entgegenstehendes Privatgutachten muss der Richter erkennbar verwerten. BGH, Beschluss vom 18.05.2009 im Verfahren IV ZR 57/08. Es gilt auch: Parteivorträge, also Stellungnahmen von Dritten zu einem vorliegenden Gutachten (also eines Gutachtens zum Gutachten) sind vom Familiengericht zu bewerten und also im Verfahren zu berücksichtigen.


Im Rahmen einer Ersteinschätzung werde ich Sie zu einem geeigneten Vorgehen bzw. der Verfahrensführung beraten. Für eine Ersteinschätzung kalkuliere ich i.d.R. 200,- Euro (inkl. ca. einstündiges Beratungsgespräch).  Ihre Anfrage senden Sie mir bitte per Email an: praxis@herwig-grote.de.

Beanspruchen kann ich offenbar, dass meine Expertisen von hoher Qualität sind. Je nach Anforderungen variieren die Kosten meiner Expertisen. Gerne erstelle ich nach Kenntnisnahme des Gutachtens einen Kostenvoranschlag. Bei finanzieller Knappheit bin ich i.d.R. verhandlungsbereit.


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Nachfolgend einige, mir wohltuende Kommentare meiner Klienten/innen:

Hallo Herr Dr. Grote,
sie sind einfach wunderbar.
Ich habe die sachliche und doch raffinierte, distanzierte Art und Weise ihrer Ausführungen unglaublich genossen
vielen vielen Dank

(eine Mutter)
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Hallo Herr Dr. Grote,
ganz herzlichen Dank. (...)
Danke auch für den Link zur Behrend-Dissertation, welche ich noch nicht kannte. Ich habe mal quer gelesen, speziell der Punkt "Interpunktion", den sie auch hervorgehoben hatten, war für mich sehr interessant. Ebenso die sehr differenzierte Darstellung der PAS-Diskussion und Auslegungen.
Auch ihre mahnenden Worte in Bezug auf das Thema Diagnosen, PAS etc. habe ich gerne aufgenommen, auch in Bezug auf Andritzky. Das PAS als Begriff "verschrien" ist, ist mir bekannt und z.T. auch begreiflich, wenn man bedenkt, wie Gardner zu seinen Ergebnissen kam. Ich denke auch, dass Umgangsverweigerung nur einer, der zumeist letzte Schritt einer Entfremdung ist, entfremdendes Verhalten an sich aber bereits deutlich früher Auswirkungen zeigt.
Die möglichen Auswirkungen entfremdenden Verhaltens, welches es wohl unstreitig gibt, beunruhigen mich aber doch in Bezug auf meine Tochter, dass muss ich zugeben. Wenn Sie mit ihrer Zuneigung zu uns beiden in einem dauerhaften Spannungsfeld zwischen uns als Eltern steht, wird dies nicht gut für sie sein. Ich zumindest weiss und respektiere, dass sie ihre Mami liebt. Bei meiner Frau habe ich hier - unabhängig von irgend welchen Diagnosen, welche ich für mich schon lange ad acta gelegt habe - leider meine Zweifel.
Ich werde diese Fassung Ihrer Stellungnahme jetzt an meine Anwältin weiterleiten. Sollte diese noch Änderungs- / Ergänzungsbedarf sehen, würde ich mich dann noch einmal melden.
An dieser Stelle fürs erste noch einmal einen ganz herzlichen Dank für ihre Unterstützung. Wenn Sie über das abschließende Ergebnis informiert werden möchten, halte ich Sie gerne auf dem laufenden.
Ein angenehmes Wochenende wünscht
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Sehr geehrter Herr Grote,
die Expertise ist sehr gut gelungen.
Man lernt beim Lesen von diesem Text, und dass ist nicht der Fall beim Gutachten von Frau H.

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Sehr geehrter Herr Grote,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass mir das OLG Brandenburg die alleinige elterliche Sorge übertragen hat.
Nunmehr hat sich der jahrelange Kampf ausgezeichnet. (!)
Ich wollte Sie aus Anstand informiert halten, da Sie mich bisher auch unterstützt hatten.
Mit freundlichen Grüßen

(ein Vater)
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Sehr geehrter Herr Dr. Grote,
auch im Namen unserer Mandantin habe ich für Ihre fundierte, klar strukturierte gutachterliche Stellungnahme zu danken.
Mit freundlichen Grüßen
M. V.
Rechtsanwalt
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Hallo Herr Dr. Grote,
der Weg war lang. Am Donnerstag den 27.02.2014 war wieder mal Verhandlung vor dem Familiengericht Amtsgericht Kreuzberg Tempelhof. Diese Verhandlung war auch nur weil von meiner Seite aus an das Gericht eine Sachstandsanfrage getätigt wurde.
Zwischenzeitlich wurde meine Tochter mit 6 Jahren vom Gericht persönlich angehört. Jetzt ist sie schon 7 Jahre. Meine Tochter hat eine absolute überzeugende Willenserklärung abgegeben. Sie lies kein Zweifel daran, dass sie beim Papa wohnen möchte.
Kurz und knapp, das Gericht hat den Willen des Kindes bezeichnet: " das Kind erklärte auf mehrfachen Nachfragen wo sie wohnen möchte, mit Nachdruck es möchte bei Papa wohnen" und erklärte dieses auch. Meine Mama macht garnichts mit mir, bei Papa habe ich schwimmen und Fahrrad fahren gelernt u.s.w. Das Gericht gab zu verstehen, es wäre hier nicht unbedingt bereit gegen den Willen des Kindes zu endscheiden.
Das Gericht erklärte auch, das Gutachten des Dr. W. enthalte vieles nicht verständliche und der Kindesvater wäre aus der Sicht des Gerichts absolut erziehungsfähig.
Das Ergebniss, die Kleine zieht für ein halbes Jahr zu Papa - eine sozusagene Probezeit. Ich glaube kaum das sich dann je wieder etwas ändern wird. Man soll den Tag aber nicht vor den Abend loben. Jedoch hat jeder Beteiligte, dazu gehören auch Sie, seinen Beitrag dazu geleistet, ein Kind glücklich zu machen und vor weiteren Schaden zu bewahren.
Ich werde Sie auch über den weiteren Verlauf ab und zu informieren. Noch einmal ein Großes Dankeschön für Ihre Arbeit
Lieben Gruß (ein Vater)

Anmerkung HG: Auch der erwähnte Gutachter Dr. W. ist Fachpsychologe für Rechtspsychologie, Psychologischer Psychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut (lt. Briefkopf - verfügt also über alle empfohlenen Titel). Der Vater teilte mir zwei Jahre nach Abschluss des Verfahrens mit, dass sich das Kind in seiner Obhut überraschend gut und zur Freude aller Beteiligten entwickelt habe.

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Sehr geehrter Herr Dr. Grote,
ich wünsche auch Ihnen ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2018 mit nur soviel Stress, wie man gut aushalten kann!
Ganz lieben Dank übrigens noch für Ihre Expertise i.S. Herrn R. Die Richterin befürwortet nunmehr eine Kontaktanbahnung über die Caritas Erziehungsberatungsstelle. Dies haben wir nur Ihnen zu verdanken! Ich hoffe sehr für Herrn R., dass dies klappt!
Mit freundlichen Grüßen
G. G.
Rechtsanwältin

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Ich, wir,
wünschen Ihnen in tiefster Dankbarkeit schöne Weihnachten.
(anliegend ein Foto von Vater und Sohn und ein Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts).


Anmerkung HG: Dieses war einer von vielen extremen Fällen. Die bestellte Sachverständige (Diplom-Psychologin mit eigentlich hinreichender Erfahrung in der kindschaftsrechtlichen Begutachtung) leistete sich eine kindeswohlgefährdende Fehleinschätzung der Situation. Meine Expertise wurde vom Richter gut aufgenommen, auch der dann beauftragte Umgangspfleger teilte meine Sichtweise und die zu erwartende Vater-Sohn-Entfremdung konnte abgewendet werden.

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